Der perfekte Dienstplan

Das wäre doch mal ein Aufhänger für eine neue Fernsehshow: statt des Perfekten Dinners, der Perfekte Dienstplan. Und wenn es nicht klappt, kommt ein Fernsehexperte vorbei und bringt den Laden auf Vordermann. Dass der Dienstplan wichtig für die Planung ist, das wissen wir alle.

Niemand wird extra einen Dienstplan schlecht machen. Es gibt einen Plan und es gibt das Leben. Nicht immer passt das zusammen. Ein paar Grundregeln gibt es natürlich und die wollen wir hier einmal auflisten. Die große Schule des Dienstplans, jetzt hier auf renafan.jobs.

Dienstplan mit Zündstoff

Ähnlich wie eine Zeitung bei der Drucklegung ist ein Dienstplan beim Erstellen im Grunde schon nicht mehr gültig, wenn Mitarbeiter krank werden oder neue Klient*innen aufgenommen werden müssen. Es gibt genug Gründe, warum der Dienstplan kurzfristig geändert werden muss.

Der Dienstplan ist interaktiv und mit den neuen technischen Möglichkeiten ist auch zu überlegen, ob man ihn nicht all seinen Mitarbeitern transparent und elektronisch zugänglich machen sollte.

Eines ist klar, ein Dienstplan birgt auch genug Zündstoff, auch wenn das nicht geplant ist.

Klarheit wo bist du?

Was ist eine Ausnahmesituation? Mitarbeiter*innen und Leitung sind da naturgemäß unterschiedlicher Meinung. Folgende Szenen sind denkbar und wahrscheinlich an der Tagesordnung

Trotzdem: Sorgen Sie – damit sprechen wir die Arbeitgeber an – rechtzeitig für die Bekanntgabe des Dienstplans. Das tut dem Arbeitsklima gut.

  • Kurzfristige Dienstplanänderung.
    Der Dienstplan wurde gerade erst veröffentlicht, da wird schon ein Mitarbeiter aus seinem „Frei“ zum Dienst bestellt. Das geht nur mit Einverständnis des Mitarbeiters, denn es besteht grundsätzlich kein Weisungs- bzw. Direktionsrecht in der Freizeit. Das Erscheinen des Mitarbeiters ist freiwillig. Wie bekannt sind Ihnen solche Situationen? Gerne hätten wir dazu Statements von Euch!
  • Verpflichtung eines Mitarbeiters wegen Personalmangel aus dem „Frei“.
    Manche Leitungskräfte glauben fest, dass Personalmangel als Notfall zu deklarieen ist, man also den Mitarbeiter zum Dienst verpflichten kann. Auch das ist nicht richtig. Personalmangel ist kein Notfall. Das ist das Betriebsrisiko des Arbeitgebers. Einen Notfall hatten wir vor 2 Jahren, als es im Sommer in Berlin ohne Ende regnete und manche Menschen ihren Betriebsort nicht erreichen konnten. Das Betriebsrisiko ist allein ein Problem des Arbeitgeber. Er kann es nicht an die Mitarbeiter weitergeben. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen und zwar rechtzeitig, dass die notwendigen Stellen besetzt werden.
  • Urlaub oder Überstundenabbau wird kurzfristig angemahnt.
    Wenn es einmal weniger zutun gibt, dürfen Mitarbeiter nicht grundsätzlich in den Urlaub geschickt werden. Urlaub dient zur Erholung! Anders verhält es sich mit Überstunden: Überstunden können kurzfristig abgebaut werden. Trotz einer im Dienstplan vermerkten 7 Stunden-Schicht kann der Mitarbeiter schon nach 4 Stunden nachhause geschickt werden, wenn sich 3 Überstunden angesammelt haben.
  • Wurde der Dienstplan rechtzeitig ausgehängt?
    Ein heißes Eisen! Die Diskussionen über die Pflicht, den Dienstplan auszuhängen, düften Sie kennen! Es gibt aber keine gesetzliche Regelung, wann spätestens der Dienstplan publik gemacht werden soll.

Der Pflege-Tsunami

Aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers folgt, dass die Mitarbeiter*in sowohl ihre Dienstzeiten als auch die Freizeit rechtzeitig erfahren, um ihr Leben planen zu können. In vielen Unternehmen hat sich daher bewährt, den Dienstplan zwei Wochen im Voraus zu veröffentlichen.

Ein verbreitetes Problem: nicht alle Mitarbeiter*innen sind darüber informiert, wie man mit dem Dienstplan umgeht. Was bringt der schönste und am besten durchdachtste Schichtplan, wen z.B. ein Mitarbeiter darin herumschmiert und ein Tableau für Schiffeversenken daraus macht. Die Arbeitsabläufe können so gehörig durcheinader gewürfelt werden, eine Art Pflege-Tsunami nimmt seinen Lauf.

Vorteile eines perfekten Dienstplans

Immer wieder sehen einige Mitarbeiter keinen Sinn mit dem geforderten Umgang des Dienstplans. Das sei doch übertrieben, sagen sie. Dabei gibt es gute Gründe für den perfekten Umgang mit dem perfekten Dienstplan:

  • Bessere Abrechnung der Zulagen
  • Schnelle Übersicht, wer gerade im Urlaub, krank oder auf einer Fortbildung ist
  • Es bleibt mehr Zeit für die Pflege der Klient*innen.
  • Die Mitarbeiter sind meist happy, weil sie einen guten und sicheren Dienstplan haben, der wirklich nur im Notfall geändert wird. Ansonsten gibt es immer einige Kreative, die es schaffen, jeden Dienstplan durcheinander zu wirbeln.

Wenn der Dienstplan nicht perfekt ist, drohen Ordnungswidrigkeiten. Wir haben hier mal als Rausschmeißer zu unserem Beitrag aufgeführt, was alles abgemahnt wird, wenn der Dienstplan eben nicht perfekt ist.

  • Mitarbeiter*innen dürfen nicht tagsüber, nachts oder an Sonn- und Feiertagen über die Grenzen der zulässigen Arbeitszeit hinaus beschäftigt werden.
  • Ruhepausen müssen mit der vorgeschriebenen Mindestdauer gewährt werden und können nicht entfallen.
  • Die Mindestruhezeit muss gewährt werden, kürzere Ruhezeit müssen ausgeglichen werden.
  • Das Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen muss beachtet werden.
  • Die Beschäftigten dürfen nicht an allen Sonntagen im Jahr beschäftigt werden. Ein Ersatzruhetag muss gewährt werden.
  • Das Gesetz sowie die Rechtsverordnungen, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen müssen im Betrieb auslegt oder aushängt werden. Hier droht sonst eine maximale Geldbuße von bis zu 2.500 €.
  • Überstunden, also längere Arbeitszeit seiner Beschäftigten müssen mindestens 2 Jahre lang aufbewahrt werden und nachvollziehbar aufnotiert werden.

Urlaub dient der Erholung.

Bußgelder & Freiheitsstrafe

Wenn ein Arbeitgeber in einem der genannten Beispiele ordnungswidrig handelt, kann er mit einer Geldbuße bis zu 15.000 € bestraft werden. In vielen Fällen wird aber das Unrecht nicht mit einer Geldzahlung abgegolten, sondern es drohen Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr. Der Gesetzgeber vertritt hier die Interessen der Arbeitnehmer und ist vor allem bei Arbeitgebern, die mehrmals die oben genannten Regeln verletzen, unnachgiebig.

Wir von RENAFAN kommen selbst aus der Pflege und kennen die Notwendigkeit eines perfekten und möglichst wasserdichten Dienstplans zu Genüge. Wir wissen, wie Pflege geht. Und wir wissen, wie wichtig es ist, ein offenes Ohr für die Mitarbeiter*innen zu haben.

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